Krug Kümmel.

Stefan Krug, der Inhaber und Braumeister der Brauerei Krug in Geisfeld, 9 Kilometer nordöstlich von Bamberg, braut neben seinem vorzüglichen „Krug Lager“ (siehe die gute Bewertung bei Ratebeer.com), das ständig im Angebot ist, wechselnde Biere. Dabei verläßt er lobenswerter Weise seit rund zehn Jahren mitunter auch das Spektrum tradtioneller fränkischer Biersorten.

Im Sommer 2009 hatte er, wie am Eingang stolz verkündet worden ist, ein „selbst gebrautes belgisches Klosterbier“ im Ausschank, also ein Bier im Stile belgischer Klosterbiere.

2010 habe ich dort das sogenannte „Schwarzes Schaf“ getrunken. Es handelt sich um ein tiefschwarzes Bier im Stile eines irischen Stouts mit einer dezenten Süße, dem Geschmack von Schokolade und gegrilltem Brot und einem hopfenbitteren Nachtrunk. Die tiefschwarze, total undurchdringliche Farbe verdankt es dem Einsatz von stark gedarrtem Malz. Die Schaumkrone ist nicht ganz so cremig wie bei einem kontinentaleuropäischem Guinness Extra Stout und das Bier selbst nicht so breiig, verleitet dafür aber eher dazu, ein weiteres Glas davon zu trinken.

Gestern war ich wieder einmal in der Brauereigaststätte „Krug“. Ausgeschenkt wurde das sogenannte „Kümmel“. Ein Hinweisschild wies es als Biermischgetränk aus Bier und Auszügen von Kümmel aus. Ob man überhaupt etwas von Kümmel schmeckt, ist fraglich. Ich meinte Kümmel zu schmecken, meine Begleitung nicht. Unabhängig davon ist es ein sehr leckeres Bier. Spirituosen, die mit Kümmelsaat aromatisiert werden, wie Aquavit, schmecken ja auch anders, als wenn man auf Kümmel beißt (etwa auf Kümmelbrötchen oder in Kümmelbrot).

Warum sage ich Bier dazu und warum scheut Stefan Krug diese Bezeichnung? Er hat sich beim Verband erkundigt und diese haben ihm gesagt, er dürfe es nicht als Bier in den Verkehr bringen. Da Stefan Krug dieses Bier ohnehin nicht außerhalb seiner Gaststätte vertreibt, weder in Flaschen abfüllt noch in KEGs (man kann aber sich Bier vom Faß in Syphons oder mitgebrachte Flaschen oder Krüge abfüllen lassen), verstehe ich natürlich, daß es ihm und seinen Gästen ziemlich egal sein kann, ob er es als Bier oder als Biermischgetränk bezeichnet und Ärger scheut. Meiner Meinung nach dürfte er es aber als Bier bezeichnen. Siehe dazu das bahnbrechende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig BVerwG 3 C 5.04 vom 24.02.2005. Ob immer noch eine Genehmigung erforderlich ist, weiß ich aber nicht. Beim „Schwarzen Abt“ der Klosterbrauerei Neuzelle war die juristische Lage aber noch strittiger zu beurteilen, als wenn man Gewürze (oder Früchte) zusetzt. Denn wenn man – wie die Klosterbrauerei Neuzelle – Zucker zusetzt, darf Zucker nur zugesetzt werden, um zu süßen und nicht, um Malz(zucker) zu ersetzen.

Permanenter Link   Eingestellt von Gerhard Schoolmann @ 08:36

Die Kommentare sind geschlossen.