Am 2. Dezember 2013 hat der Deutsche Brauer-Bund e.V. mit großem PR-Tamtam angekündigt, das Reinheitsgebot solle Weltkulturerbe werden (siehe dazu: „Reinheitsgebot für Bier soll Weltkulturerbe werden“).
Dr. Hans-Georg Eils, Präsident des Deutschen Brauer-Bundes, und Friedrich Düll, Präsident des Bayerischen Brauerbundes, verkündigten euphorisch:
„Wenn Deutschland bis heute unangefochten als Biernation gilt, dann ist dies dem Reinheitsgebot zu verdanken. Es garantiert Reinheit, Qualität und Bekömmlichkeit der nach dieser Vorgabe hergestellten Biere. Ãœber Jahrhunderte wurde diese traditionelle Handwerkstechnik fortentwickelt und von Generation zu Generation weitergegeben. Ungeachtet ihrer jahrhundertealten Tradition steht die Bierbereitung nach dem Reinheitsgebot bis heute für größtmögliche Transparenz bei der Produktion von Lebensmitteln und für ein Höchstmaß an Gesundheits- und Verbraucherschutz. Das Reinheitsgebot garantiert einen Grad an Lebensmittelsicherheit, um den viele andere Bereiche der Nahrungsmittelwirtschaft die deutschen Brauer beneiden. Die Aufnahme des fast 500 Jahre alten Reinheitsgebotes für Bier als traditionelle Handwerkstechnik in das Verzeichnis des Weltkulturerbes wäre für die deutschen Brauer und Mälzer Würdigung und Ansporn zugleich.“
Doch der Traum ist geplatzt. Christoph Wulf, Vorsitzender des Auswahlgremiums, und Professor für Anthropologie und Erziehung an der Freien Universität Berlin, hat in einem Interview („Wissen und Können weitergeben“ vom Dezember 2014) erklärt, warum der Antrag zumindest vorerst gescheitert ist:
„Das Bierbrauen nach dem Reinheitsgebot wurde in der dem Komitee vorliegenden Bewerbung leider nicht überzeugend dargestellt. Hier stand die Lebensmittelvorschrift zu sehr im Vordergrund. Wir hatten auch den Eindruck, dass die Bierproduktion inzwischen sehr industriell geprägt ist. Der Mensch als Wissensträger der Brautradition scheint zunehmend eine nachrangige Rolle zu spielen.“
Mit anderen Worten, die Antragskommission ist sich zu schade, sich vor den Karren kommerzieller Interessen spannen zu lassen.
Nun ist der Deutsche Brauer-Bund aufgefordert, zusätzliche Informationen nachzureichen, um eine endgültige Entscheidung treffen zu können.