In einem Kartellrechtsverfahren wurden gegen zahlreiche national bekannte Brauereien aufgrund von erwiesenen Preisabsprachen in der Zeit von 2006 bis 2008 Bußgelder von insgesamt 106,5 Mio. Euro verhängt. Die Preisabsprachen hatten Einfluss auf Fasspreise, wie auch auf Flaschenpreise gehabt.
Dies hat dem Image von Bier als ein „reines Produkt“ ohne Frage Schaden zugefügt und zeigt, dass gerade Brauereien, die sich jahrzehntelange auf die Bildung von emotionalen Markenempfinden konzentrierten und weniger sich um die erkennbare und nachvollziehbare Produktqualität kümmerten, zum strukturellen Wandel hin zu alternativen Getränken selbst beitragen. Um so wichtiger ist es gerade für diese Brauereien und auch der deutschen Brauereiverbände jetzt verstärkt und vielseitig auf Bier als ein Qualitätsprodukt hinzuarbeiten – dafür bedarf es aber erheblich mehr als die aktuelle sehr einspurige Reinheitsgebotkampagne.
107 Millionen Strafe für Preisabsprachen
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